KUKI lädt Stadt und Eigentümer der Synagoge zum Verständigungsgespräch

KuKi wehrt sich gegen Rechtsbruch und ist weiterhin bereit, sechsstellig in die Räumlichkeiten der ehemaligen Synagoge zur Einrichtung eines zweiten Kino- und Kleinkunstsaals zu investieren. Bürgermeister Fritzsch und der Eigentümer der ehemaligen Synagoge, Herr Heil, werden vom Verein nochmals zu einem Verständigungsgespräch eingeladen. Schlüchtern/Hanau: Im Auftrage des Vorstandes KuKi-Schlüchtern e.V. hat Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft eine Schadensersatz-Feststellungsklage vorbereitet, welche spätestens im September eingereicht wird, kehrt die Stadt Schlüchtern nicht auf den Boden der Rechtsordnung zurück. Zugleich wendet sich der KuKi-Vorstand gegen die Behauptung des Schlüchterner Bürgermeisters, der Trägerverein des Kulturkinos erhebe „Maximalforderungen“. Im Gegenteil: KUKI  bringt „maximale Fördermittel“ von Bund und Land mit. Der gemeinnützige Verein ist, wie bekannt, weiterhin bereit, einen 6stelligen Betrag für die Errichtung eines zweiten Kino- und Kleinkunstsaals in der Synagoge bereitzustellen.

Die den Vorstand des KUKI vertretende Kanzlei Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft hat eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Schlüchtern vobereitet. Die Arbeiten hieran sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Schadensersatz-Feststellungsklage wird nunmehr dieser Tage beim zuständigen Landgericht Hanau eingereicht werden. Das bevorstehende Verfahren wird klären, ob die Rechtsauffassung der Anwälte der Stadt Schlüchtern, Mietverträge müsse man im vorliegenden Fall nicht einhalten, Recht und Gesetz entspricht. Hatten die Bevollmächtigten der Stadt Schlüchtern den KuKi-Schlüchtern e.V. wegen der Pflichten der Stadt, für Brandschutz und Heizung zu sorgen in der Vergangenheit noch mit der merkwürdigen Behauptung hingehalten, man bezweifle überhaupt den Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Stadt Schlüchtern und dem KuKi-Schlüchtern e.V., hat der Bevollmächtigte der Stadt zumindest jene uns gänzlich unverständliche Rechtsposition zwischenzeitlich zurückgezogen,“ so berichtet Rechtsanwalt Nickel über den Stand der Auseinandersetzungen. „Wenn wir nunmehr in der Zeitung lesen, der KuKi-Schlüchtern e.V. erhebe nach Ansicht des Bürgermeisters von Schlüchtern „Maximalforderungen“ und müsse hiervon abgehen, so ist diese Aussage des Bürgermeisters der Stadt Schlüchtern einstweilen nicht nachvollziehbar. Im Wege der verbotenen Eigenmacht, also grob rechtswidrig im Wege des „Faustrechts“ wurde der KuKi-Schlüchtern e.V. von der Stadt Schlüchtern aus den Mieträumen gedrängt. Der Bürgermeister der Stadt Schlüchtern sucht die Arbeit des „KuKi im Exil“ dadurch zu behindern, dass er den im Eigentum des KuKi-Schlüchtern e.V. stehenden Schaukasten vor dem Rathaus sowie weitere Schaukästen für die Ankündigung von Kino-Veranstaltungen ohne Vorwarnung hat abreißen lassen. Über Monate hinweg hat schließlich vor der rechtswidrigen Räumung der alten Synagoge der Kinobetrieb deshalb nicht durchgeführt werden können, weil die Anwälte der Stadt Schlüchtern die unbestreitbare Pflicht zur Herstellung von Brandschutz ebenso leugneten, wie die Pflicht, die ausgefallene Heizung des Anwesens wieder in Gang setzen zu lassen. Wegen all dieser Rechtsbrüche hat der KuKi-Schlüchtern e.V. bisher über ein Jahr lang nachhaltig versucht zu verhandeln und zu einvernehmlichen Regelungen zu gelangen, ohne auch nur an einer einzigen Stelle ein Entgegenkommen des Bürgermeisters zu erfahren. Von „Maximalforderungen“ kann also überhaupt noch nicht die Rede sein. „Maximalforderungen“ wird es im Rahmen eines etwaigen Schadensersatzprozesses dann geben, wenn es zu einer einvernehmlichen Regelung nicht kommt“, so Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft weiter.

Wir werden Herrn Bürgermeister Fritzsch und den Eigentümer der ehemaligen Synagoge, Herrn Heil, nochmals zu einem Verständigungsgespräch einladen. Wie stets, werden wir aus jedem Anlass konstruktiv an jeder kurzfristigen Lösung mitwirken, die das Fortbestehen des KuKi in Schlüchtern ermöglicht. Allerdings werden wir uns von Herrn Bürgermeister Fritzsch nicht weiter mit Zusagen hinhalten lassen, die nachfolgend nicht eingehalten werden. Es müssen Konzepte entwickelt werden, die dann auch tatsächlich von der Stadt umgesetzt werden, soweit die Stadt Pflichten übernimmt. Die Schaffung eines zweiten Kinosaals ist für den weiteren Betrieb des Kinos dringend erforderlich und sollte realistisch kalkuliert werden. Durch die Bereitstellung von Mitteln des Vereins werden die Kosten für die Stadt nicht unverantwortlich hoch sein, gegebenenfalls ist auch eine Lösung im Zusammenwirken mit der Stadt an anderer Stelle möglich. Dies hatten wir trotz eines einklagbaren Anspruchs auf die Schaffung eines zweiten Kinosaals bereits im Jahre 2009 stets so vertreten und entsprechende Gutachten und Vorplanungen vorgelegt. Der Kulturverein hat auch angesichts der ständigen Rechtsbrüche der Stadt Schlüchtern trotz eines fortbestehenden eindeutigen Mietvertrages stets auf die Anrufung von Gerichten verzichtet. Obwohl der Bürgermeister der Stadt Schlüchtern mit der illegalen Räumung des KuKi, mit der Strafanzeigen-Kampagne und mit dem Abriss der KuKi-Schaukästen demonstrativ die Vernichtung des KuKi-Schlüchtern e.V. und des KuKi betrieben hat, sind und bleiben wir gesprächsbereit. Wir bitten allerdings um Verständnis dafür, dass abschließende Entscheidungen auch von Seiten des Vorstandes des KuKi-Schlüchtern e.V. getroffen werden müssen“, so stellt die stellvertretende Vorsitzende des KuKi-Schlüchtern e.V. die aktuelle Situation dar.

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